Arbeitsschutz im Unternehmen ist unverzichtbar
Um die Gesundheit und Arbeitskraft von Beschäftigten zu erhalten, ist der Arbeitsschutz im Unternehmen unverzichtbar. Er stellt nicht nur eine der wichtigsten Errungenschaften der Arbeitnehmerrechte dar, sondern kommt auch dem Arbeitgeber zugute, indem Ausfallzeiten durch eine möglichst sichere Arbeitsumgebung reduziert oder ganz vermieden werden können. Zum Arbeitsschutz gehört neben der Sicherheit bei der Bedienung von Maschinen oder beim Umgang mit gefährlichen Stoffen auch ein effektiver Unfallschutz. Der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitsschutzgesetz die Grundlagen für ein sicheres Arbeitsumfeld geschaffen.
Vorschriften regeln die Details im Arbeitsschutz
Obwohl es zahlreiche generelle Vorschriften für den Arbeitsschutz im Betrieb gibt, kann die Umsetzung im Einzelfall äußerst komplex ausfallen. Da je nach Branche und Tätigkeitsbereich die Anforderungen variieren können, verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber zur ständigen Beurteilung von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. Daraus sind dann die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen. Es liegt also in der Verantwortung des Arbeitgebers, den Arbeitsschutz im Unternehmen zu organisieren. Hierbei räumt das Gesetz aber auch gewisse Gestaltungsspielräume ein, um den individuellen Unterschieden aller Betriebe Rechnung zu tragen. Da sich die Arbeitswelt außerdem ständig durch den technischen Fortschritt verändert, konkretisieren sogenannte Arbeitsschutzverordnungen das allgemein gefasste Arbeitsschutzgesetz. Für jeden Bereich gibt es eigene Verordnungen, z. B. für den Lärmschutz, zur Handhabung von Lasten oder den Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinen, Produkten und Anlagen.
Fachkräfte für den Arbeitsschutz hinzuziehen
Der Gesetzgeber fordert von Arbeitgebern die Bereitstellung von Fachkräften zur Herstellung der Arbeitssicherheit. Dies sind beispielsweise Sicherheitsingenieure oder Betriebsärzte. Sie sollen das Unternehmen in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beraten und aktiv unterstützen. Dabei müssen Betriebsärzte und andere Fachkräfte eng zusammenarbeiten. Bei Kleinbetrieben mit weniger als 50 Beschäftigten können diese Aufgaben auch durch den Arbeitgeber selbst wahrgenommen werden, sofern er entsprechende Fortbildungen bei den Versicherungsträgern absolviert.
Beurteilung von Gefährdungen und Entwicklung von Maßnahmen
Neben der grundsätzlichen Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ist die Umsetzung des Arbeitsschutzes im Unternehmen die größte Herausforderung. Die Gefährdungsbeurteilung dient der Erfassung von möglichen Gesundheitsgefahren im Betrieb. Erst dann kann über angemessene Schutzmaßnahmen entschieden werden. Hier spielen Faktoren wie die Betriebsgröße oder die Betriebsart eine große Rolle. Außerdem sind nicht nur rein körperliche Gesundheitsgefahren zu bedenken, sondern auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Unterstützung können Arbeitgeber durch Spezialisten erhalten, die sogenannte Arbeitsschutzmanagementsysteme in die Unternehmensstruktur einbinden. Sind die notwendigen Maßnahmen identifiziert, geht es an die Umsetzung. Hierbei ist die zielgerichtete und ausreichende Unterweisung der Beschäftigten besonders wichtig. Im Idealfall sollen die Arbeitnehmer die Gesundheitsgefährdungen im Arbeitsalltag eigenständig erkennen und angemessen darauf reagieren können. Daher ist die individuelle Ausrichtung auf betriebliche Besonderheiten eine Grundvoraussetzung für effektiven Arbeitsschutz im Unternehmen. Wenn die Richtlinien eingehalten werden, steht einem sichern Arbeiten nichts im Wege.